• <<-- zurueck / back

    S. 00000012 Anschreiben an Hr. Ufermann zu Termin mit Herrn GROHE STRAFSACHE WEBER

  • next / vor -->>

    (C) S. 00000014 RECHTSAUSKUNFT MUSS DIE BEHOERDE HAFTEN OLG ZWEIBRUECKEN(6 U 24/98)16-22.02.02


  • PROTOKOLL ZUR SPRECHSTUNDE HERMANN GROEHE VOM 07.05.2002

    600-03-1-00202009   
    DATEI::/u/dollendorfk/artikel/grafik/02/agne01/filekixtwj.txt
     
                                                                                  
    DOLLENDORF,KARIN                                                              
    KANUTENSTR 51                                                                 
    41472 NEUSS                                                                   
                                                                                  
                                                                                  
                                                                                  
                                                NEUSS den, 05.05.02               
                                                                                  
                                                                                  
              Az. :600-03-1-00202009    (bitte stets angeben)                     
                                                                                  
                                                                                  
    PROTOKOLL ZUR SPRECHSTUNDE HERRN HERMANN GROEHE VOM 07.05.2002                
                                                                                  
    Nach der Gerichtsverhandlung am 25.4.2002 gegen Herrn Weber zeichnet          
    sich nun klar und deutlich ab, dass Herr Weber trotz Gerichtsurteil des       
    Landgerichtes Duesseldorf, die die Richtigkeit der Mietvertragsstellung,      
    naemlich Mietdauer: 2 Monate ohne Verlaengerung,                              
    als rechtens und vertraglich einwandfrei erachtete, somit eine " Enteignung   
    durch austrocknen ",( sprich seine Rechte und das rechtmaessige Urteil haben  
    keine Bedeutung) stattfand.                                                   
                                                                                  
    Das Audio des Verfassungsschutztes, Herrn Elting bestaetigte, dass es fuer    
    Herrn Weber keine Rechtsdurchsetzung gibt.                                    
    Desweiteren kann es jedem und jederzeit wieder passieren.                     
    Es gibt kein Recht.                                                           
                                                                                  
    1. Frage an Sie Herr Groehe                                                   
                                                                                  
       Koennen Sie in Ihrer Funktion als Rechtsanwalt, Herrn Weber in dieser      
       Angelegenheit, zu einer Entschaedigung verhelfen, da Artikel 1, sowie      
       Artikel 14 des Grundgesetzes verletzt wurden?                              
                                                                                  
    2. Frage an Sie Herr Groehe                                                   
                                                                                  
       Wenn Sie sich nicht in Ihrer Funktion als Anwalt dieser Angelegenheit      
       des Falles annehmen koennen oder wollen,                                   
       Wer kann dann helfen?                                                      
                                                                                  
    Ein Weg in die richtige Richtung und vielleicht auch ein Denkanstoss,
     
    ist die Wiederaufnahme der Petition, die Frau Nickels falsch bewaehrtet
    hat. - Anlage anbei -  
     
    - In der Anlage zum Schreiben vom 15.05.98 an Fr.Nickels
    zur PET 4-12-07-4011-53659 wurde Frau Nickels erneut auf 
    - das Urteil des LG D-dorf hingewiesen.                                 
                                                                                  
    - In dem Schreiben vom 27.05.98 von Fr.Nickels
    zur PET 4-12-07-4011-53659 hat Frau Nickels offensichtlich falsch
    das Urteil gewuerdigt.  
     
    Denn sie sagt nichts davon das Herr Weber obsiegt hat,
    sie sagt nichts darueber das entgegen den Aeusserungen , dass das
    Gesetz 940a ZPO die Vermieter nicht erheblich in ihren Rechten 
    einschraenke bzw. schaedige, es doch zu erheblichen , irreparablen
    Schaeden kommt. Jedoch nach aussagen des Petitionsausschusses
    passiert es nicht, dass Vermieter geschaedigt werden. 
                
    


     
  • <<-- zurueck / back

    S. 00000012 Anschreiben an Hr. Ufermann zu Termin mit Herrn GROHE STRAFSACHE WEBER

  • next / vor -->>

    (C) S. 00000014 RECHTSAUSKUNFT MUSS DIE BEHOERDE HAFTEN OLG ZWEIBRUECKEN(6 U 24/98)16-22.02.02

  • zurueck zum Index
  • zurueck zum Ueberbegriff
  •                      Seite -00000013-