PROTOKOLL ZUR SPRECHSTUNDE HERMANN GROEHE VOM 07.05.2002
600-03-1-00202009
DATEI::/u/dollendorfk/artikel/grafik/02/agne01/filekixtwj.txt
DOLLENDORF,KARIN
KANUTENSTR 51
41472 NEUSS
NEUSS den, 05.05.02
Az. :600-03-1-00202009 (bitte stets angeben)
PROTOKOLL ZUR SPRECHSTUNDE HERRN HERMANN GROEHE VOM 07.05.2002
Nach der Gerichtsverhandlung am 25.4.2002 gegen Herrn Weber zeichnet
sich nun klar und deutlich ab, dass Herr Weber trotz Gerichtsurteil des
Landgerichtes Duesseldorf, die die Richtigkeit der Mietvertragsstellung,
naemlich Mietdauer: 2 Monate ohne Verlaengerung,
als rechtens und vertraglich einwandfrei erachtete, somit eine " Enteignung
durch austrocknen ",( sprich seine Rechte und das rechtmaessige Urteil haben
keine Bedeutung) stattfand.
Das Audio des Verfassungsschutztes, Herrn Elting bestaetigte, dass es fuer
Herrn Weber keine Rechtsdurchsetzung gibt.
Desweiteren kann es jedem und jederzeit wieder passieren.
Es gibt kein Recht.
1. Frage an Sie Herr Groehe
Koennen Sie in Ihrer Funktion als Rechtsanwalt, Herrn Weber in dieser
Angelegenheit, zu einer Entschaedigung verhelfen, da Artikel 1, sowie
Artikel 14 des Grundgesetzes verletzt wurden?
2. Frage an Sie Herr Groehe
Wenn Sie sich nicht in Ihrer Funktion als Anwalt dieser Angelegenheit
des Falles annehmen koennen oder wollen,
Wer kann dann helfen?
Ein Weg in die richtige Richtung und vielleicht auch ein Denkanstoss,
ist die Wiederaufnahme der Petition, die Frau Nickels falsch bewaehrtet
hat. - Anlage anbei -
- In der Anlage zum Schreiben vom 15.05.98 an Fr.Nickels
zur PET 4-12-07-4011-53659 wurde Frau Nickels erneut auf
- das Urteil des LG D-dorf hingewiesen.
- In dem Schreiben vom 27.05.98 von Fr.Nickels
zur PET 4-12-07-4011-53659 hat Frau Nickels offensichtlich falsch
das Urteil gewuerdigt.
Denn sie sagt nichts davon das Herr Weber obsiegt hat,
sie sagt nichts darueber das entgegen den Aeusserungen , dass das
Gesetz 940a ZPO die Vermieter nicht erheblich in ihren Rechten
einschraenke bzw. schaedige, es doch zu erheblichen , irreparablen
Schaeden kommt. Jedoch nach aussagen des Petitionsausschusses
passiert es nicht, dass Vermieter geschaedigt werden.
Seite -00000013-