SCHREIBEN AN GERHARD GRILL Hauptverwaltungsrat zu Weber AG NEUSS
600-03-1-0020300231 DATEI::/u/dollendorfk/artikel/grafik/02/eu/ombutsmann/filel8paax.txt
SCHREIBEN AN GERHARD GRILL Hauptverwaltungsrat zu Weber AG NEUSS
600-03-1-00203005 DATEI::/u/dollendorfk/grafik/02/eu/ombutsmann/filel8paax.txt Sehr geehrter Herr Hauptverwaltungsrat Grill, vielen Dank fuer Ihre E.Mail.. Im Zuge meines Hilfeersuchen in der Angelegenheit Wendolin Weber, Giesenkirchener Str. 55, 41238 Mönchengladbach, an Sie, danke ich Ihnen für den Hinweis, das Sie mein Schreiben als Beschwerde behandeln können. Ich bitte Sie das Notwendige zu veranlassen um diesem Menschen zu helfen und mein Schreiben als Beschwerde anzusehen. Natürlich wäre es sinnvoll, wenn ich mich direkt an die Staatsanwaltschaft Düsseldorf wenden würde. Aber, hier liegt schon das Problem. Diese Staatsanwaltschaft in Zusammenarbeit mit dem Staatsschutz und der Stadt Neuss, haben nunmehr seit 10 Jahren immer wieder "Probleme" inzeniert, falsche Anschuldigungen gegen Herrn Weber als Vorverurteilungen in die Welt/Oeffentlichkeit gesetzt und damit versucht die Uebergriffe gegen Herrn Weber und seine Familie zu (rechtfertigen/vertuschen). Es geschah somit aus niedernen Beweggruenden . Erst war Herr Weber der "Miethai". Dieser Vorwurf, (gemacht von eben diesem Personenkreis) wurde vorsaetzlich und wider besseren Wissens Aktenkundig bis 1999, vom Staatschutz, ihm (Herrn Weber) als Tat angelastet.. Obwohl 1995 die Staatsanwaltschaft Duesseldorf diesen Vorwurf eingestellt hat , zu mal fuer Herrn Weber auch alle Gerichtsverfahren die gegen Ihn eingeleitet worden waren, auf "unrechtmaessige Bereicherung" etc... , so ziemlich alles was man sich denken kann, zugunsten von Herrn Weber ausgingen und er diesbezueglich nie verurteilt wurde. Auch erhielt Herr Weber vorher "Recht" durch das Landgericht Duesseldorf, das seine Vertraege 2 Monate ohne Verlaengerung , "Rechtens " waren und somit nach 2 Monaten, die Raeumung der Raeume von den "Vertragspartnern" zwingend gewesen waere. Dieses Urteil, ebenso alle zugunsten von Herrn Weber ergangenen Urteile wurden jedoch mit dem Kommentar "Wir erkennen diese Urteile nicht an , abgetan! Auf Nachfragen von Herrn Weber, der fragte: "Sie erkennen die Urteile deutscher Gerichte nicht an ? " bekam er zur Antwort: "Genau , die Landesregierung erkennt die Urteile dieser Gerichte nicht an ! Somit gibt es auch keinen Schadensersatz !" Nachdem der "Vorwurf", Herr Weber sei ein "Miethai", absolut nicht mehr haltbar war, wurde durch die gleiche Gruppe der Vorwurf, Herr Weber sei ein verrueckter Gewalttaeter konstruiert ! Wieder wurden diese haltlosen Vorwuerfe, als "Rechtfertigung", fuer die unglaubliche Anzahl an illegealen Zwangs- und Verfolgunsmassnahmen gegen Herrn Weber ,seiner Familie und Dritte im Zuge einer Vorveruteilung von eben dieser Gruppe verwendet ! Auch Strafanzeigen von Herrn Weber, gegen diese Uebergriffe wurden durch die Staatsanwaltschaft Duesseldorf rechtswidrig nicht bearbeitet, bzw. zur Vertuschung von Straftaten der Behoerden, durch Strafvereitelung im Amt vertuscht ! Staatsanwalt Herr Schwarz in Duesseldorf hat alles eingestellt was nicht gegen Herrn Weber gerichtet war.. Auch hier war quasi seit Beginn der Übergriffe gegen Herrn Weber, die Staatsschutzabteilung der Staatsanwaltschaft beteiligt und ist es bis heute. Es existieren im Internet Aussagen von Behoerden, Mitarbeitern (Beamten), die offen sagen das es eine politische "Sache" ist, die gegen Herrn Weber betrieben wird. Andere ,(Verfassungschutzbeamte sagen , das es keinen Rechtsstaat gibt und -verkuerzt- die jeden fressen den die "fressen" wollen. Bananenrepublik) In Abstimmung mit noch funktionierenden staatlichen Stellen, hat hierauf Herr Weber oeffentlich den Artikel 20 Gurndgesetz geltend gemacht um sich und seine Mitmenschen zu schuetzen ! (Sendung Bonn am Rohr mit Frau Chr. Nickels MdB.) Sie sehen also, das es sich die ganze Zeit um "Straf" Verfolgungsmassnahmen handelte, die sorgfälltig inzeniert waren, der Vertuschung von Uebergriffen dienten, die letztllich die totatel Vernichtung von Herrn Weber, seiner Existenz und seiner Famile zur Folge hatten. Auf die systematische Austrockung des Herrn Weber gehe ich hier nicht ein, da dies nur ein Aspekt der Vernichtung seiner Existenz ist. Alle "Straf" Verfolgungsmassnahmen gegen Herrn Weber, wurden zugunsten des Herrn Weber entschieden, zumal er sich absolut nichts hat zu schulden kommen lassen. Das gilt genauso fuer seine alte Mutter ! Die oben erwahnte Gruppe war durch diese Urteile nicht befriedigt, Der Letzte Vorwurf gegen Herrn Weber, er sei Gewalttäter, wurde durch das Amtsgericht Neuss nicht zur Klage zugelassen. Worauf die besagte Staatsanwaltschaft in Duesseldorf erneut mit sofortiger Beschwerde gegen den Beschluss des Gericht beim Landgericht Duesseldorf vorging . Erneut wurde das Ansinnen der Staatsanwaltschaft Duesseldorf abschlaegig beschieden. Ihr müselig konstruiertes Rechtfertigungsgebilde fuer die Jahre der Uebergriffe und der (Starf) Verfolgung und Existenzvernichtung der ganzen Familie, brach erneut zusammen. Nun mehr steht fest, das Herr Weber seit 1992 voellig Unschuldig massiv (Starf)verfolgt wurde. Seine Existenz restlos vernichtet wurde. Er muss heute von der Sozialhilfe leben. Somit ist er noch nicht eimal frei in der Wahl seines Wohnsitzes. Das ist jedoch eine Einschraenkung der Freiheitrechte ... Die Liste der Verfassungsfeindlichen Handlungen, Verbrechen gegen die Menschenrechte, begangen durch diese staatlichen Organe ist fast unvorstelbar ! Da der besagten Staatsanwaltschaft nun ein erheblicher Teil "ihres Konstruktes", der Anklage nicht zugelassen worden ist, wird sie um so heftiger auf eine Bestrafung hinsichtlich des verbleibenden Teils der Anklage hinwirken. Die Einseitigkeit der (Straf) Verfolgungsmassnahmen ist symptomatisch fuer den Gesammte Verlauf . § 160 II StPO: "Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln und für die Erhebung der Beweise Sorge zu tragen, deren Verlust zu besorgen ist." Die Tatsache, das alles erst durch oben besagten Täterkreis vorsetzlich herbeigefuhrt wurde zeigt die Qualität der Gefährdung, die jeder Mensch in Deutschland ausgesetzt ist , solange derartige Vernichtungsorgien gedeckt werden. Zynisch daran ist , wie will man der Welt, mir und meinem Kind erklaeren, dass 6 Audios , die nichts anderes belegen als das was Herr Weber gehört und erlebt hat - und warscheinlich haette er es nur erzählt -, nie jemand geglaubt hätte, nun 10 Jahre (Straf)VERFOLGUNG und totaler Vernichtung im Zuge der Vorverurteilung , im nachhinein rechtfertigen sollen. 10 Jahre kämpft er nun um sein Recht, mit dem Resultat, das am 25.4.02 der Gerichtsprozess beim AG Neuss stattfindet, in dem es um 6 strittige Audios §201 STPO geht, die wohl weniger wiegen als die Vernichtung einer ganzen Familie durch entziehen der Existenzgrundlage...... - Zugegeben, die Wortwahl von Herrn Weber war nicht immer sehr angenehm -. Aber wie soll sich ein Mann Gehör verschaffen, wenn er direkt als Gewalttäter und Querulant abgestempelt wird, nur weil er sein Recht fordert. In meinem Ersten Schreiben an Sie habe ich Ihnen ein paar Links gesetzt, die eine kurze Übersicht der Angelegenheit darstellt. Ich übersende Ihnen heute auch mein Schreiben an den Menschenrechtsbeauftragten Herrn Hermann Gröhe, MdB. Der ebenso durch die Staatsschutzabteilung erst dahingehend manipuliert wurde Herrn Weber anzuzeigen. Dieser Menschentechtsbeauftragte gab im Lokalanzeiger Neuss/Kaarst am 21.März 2002 zu verstehen, das er die Angelegenheit damals falsch eingeschätzt hat. weiter gab er verstehen, das er damals der totalen Existenzvernichtung der Famile Weber "kein grosses Gewicht beigemessen habe" und weiter sagt er "ich habe dem Fall kein grosses Interesse entgegengebracht" Dieser Mann hat eine Verantwortung gegenüber uns, dem Volk, übernommen. Solche Aussprüche darf sich kein Menschenrechtsbeauftagter aus meiner Sicht erlauben. Ich empfinde solche Aussprüche, menschenverachtend. Laut einem Beitrag von News 89,4 (Radiosender), in dem Herr Groehe ebenso schamlos gelogen hat, wie er seine Pflicht bis dato vergessen hat, hat Herrn Weber mit einer Haftstrafe von 4 Jahren zu rechnen. Wenn Sie sich nun noch die Petition des Herrn Weber ansehen in der die Abgeordnete , Frau Christa Nickels, vollkommen Falsch,sich über Gerichtsurteile hinwegsetzt und diese umdeutet. Sie sagt : " Die Ihrer Petition zugrunde liegende Mietsache war auch bereits Gegenstand eines Gerichtsverfahrens das ebenfalls negativ für sie abgechlossen worden ist . " Wie Sie dem Urteil einige Seiten vorher entnehmen können, ist dieses Urteil auch zugunsten von Herrn Weber ergangen ! Definitiv wurde auch die Abgeordnete Frau Wester MdB, durch die Staatsschutzabeilung manpuliert, Herrn Weber nicht zu helfen. Wobei auch hier unter dem Einfluss der Staatsschutzabteilung und der oben genannten Gruppe, nicht nur Gerichte, sondern auch Abgeordnete manipuliert wurden. Dies wiederum ist gleichbedeutend mit der Aufhebung der Gewaltenteilung! Sollte meine Beschwerde Formfehler haben,bitte ich Sie, Herr Hauptverwaltungsrat Grill, diese Beschwerde in die richtige Beschwerdeform umzusetzen, - Vielen Dank - Sollten Sie noch weiteres Material benötigen, stelle ich es Ihnen gerne zur Verfügung. Ich bedanke mich für Ihre Hilfe recht herzlich und verbleibe mit freundlichem Gruss Karin Dollendorf ps. Sollten Sie die Mail mit den Links nochmal benoetigen, so geben Sie mir bitte bescheid. Es folgt das Schreiben an Herrn Groehe: <
gt; DOLLENDORF,KARIN KANUTENSTR 51 41472 NEUSS Herrn Hermann Gröhe CDU MDB/Menschenrechtsbeauftragter DRUSUSALLEE 75 41460 NEUSS Neuss den, 17.03.02 In der Strafsache Wendolin Weber, Giesenkirchener Str 55, 41238 Mönchengladbach Gerichtsverhandlung am 25.04.2002/ 13.00/ Zimmer 14 Erdgeschoss AG Neuss Sehr geehrter Herr Gröhe, ich nehme Bezug auf Ihre Vorladung am 25.4.2002 gegen Herrn Weber. Meine Fragen an Sie, als Menschenrechtsbeauftragten und Mitglied des Deutschen Bundestages in dieser Angelegenheit sind folgende: 1. Warum wird Herrn Weber kein Anwalt auf PKH zugeordnet oder Pflichtverteidiger? Es stellt sich mir hier die Frage " Liegt das Urteil schon in der Schublade ?" Liegt hier nicht ein Verstoss gegen Artikel 3 GG vor? 2. Wieso gibt es den Artikel 20 GG, wenn er nicht fuer Buerger gilt, die weder Gehoer noch Aufklaerung von an ihnen begangenen Straftaten durch die Justiz, Polizei und Politik finden kann? 3. Weshalb wird solch ein Aufhebens veranstaltet, nur weil Audios aufgezeichnet wurden? Keiner haette Herrn Weber geglaubt wenn der gefuehrte Telefongespraeche zitiert haette. Alle haetten behauptet " Niemals solch eine Auesserung in einem Telefonat " gemacht zu haben. Ohne diese Aufzeichnungen, die auf Grundlage des Artikel 20 GGberuhen, da sonstige Abhilfe nicht moeglich ist, waere Herr Weber, wie auch versucht, in die LKH Klinik eingewiesen worden. Wobei ich nicht behaupte, dass Herr Weber die Aufnahmen gefertigt hat. Weshalb wird ein Mensch so fertig gemacht, der nichts anderes wollte als sich mit seiner Computerfirma in Neuss sesshaft zu machen und einzubringen? (Sogar der Landtag zaehlte zu seinen zufriedenen Kunden). 4. Weswegen luegt der Staatsschutz und will Ihnen glauben machenHerr Weber sei gewalttaetig? Dies war er zu keinem Zeitpunkt. Nach der von mir zu Einsicht gelesenen Akte des Staatsschutzes komme ich ich zu folgendem Ergebnis: der Staatsschutz luegt!! Um einen Haftgrund zu konstruieren, behauptet der Staatsschutz in seinen Akten: Erst bewohnt Herr Weber die Wohnung Giesenkirchener Str.55 nicht. Dann wohnt er in einer Bauruine. Dann in einem umgebauten Hotel. Dann wohnt er endlich auf der Giesenkirchener Str.55,wo man ihn nachts aufsucht, ihnen nicht geoeffnet wird, man aber seinen Drucker rattern hoert, womit nun wieder die Herren Politiker mit Flugblaettern rechnen koennen. Es ist nicht richtig,dass Herr Weber sogenannte "Happenings " durch " Anketten " auf dem Marktplatz praktiziert hat. Es handelte sich lediglich um einen Hungerstreik, der die Aufmerksamkeit der Behoerden und Buerger auf seine Situation und der von anderen Vermietern richten sollte. Damals habe ich und meine Mutter Herrn Weber mit Tee versorgt. Und sogenannte " Penner " haben ihn mit Wasser versorgt, waehrend quasi die gleichen, Stadt Neuss.. , die jetzt in diesem Verfahren, Herrn Weber als Gewalttaeter u.a. verfolgen, damals mittels des WZ Artikel (Miethai) jedoch haben Gerichte und Staatsanwaltschaft bestaetigt das er kein Miethai war,eine gezielte Vorverurteilung durch Aufhetzen der Mieter, keine Miete mehr zu zahlen betrieben hat. Es wurde sogar im WZ Artikel zugegeben, dass man ihm den Zugang zu seinem eigenen Haus verboten hat(Hausverbot) , ohne das hierfuer ein Grund vorlag. Zitat WZ Artikel: " Laut Gerichtsbeschluss Hausverbot auf seinem eigenen Grundstueck hat. Auch hier wurde gelogen, denn es lag zu keiner Zeit ein solcher Gerichtsbeschluss vor. Bei dem Vorwurf,auf dem Marktplatz in Neuss zu einer politischen Veranstaltung sei Herr Weber gewaltigt geworden, kann ich nur anfuehren da ich selber anwesend war, " dies war nicht so ". Darueber hinaus gibt es noch eine Vielzahl von weiteren Zeugen die bestaetigen koennen, dass Herr Weber noch nicht einmal rumgeschrien hat, sondern vollkommen friedlich die Flugblaetter verteilt hat. Der einzige Beamte, naemlich Herr Jegutzki, vom Staatsschutz hat in der Akte eine objektive Beurteilung der Situation geschildert. Herr Baus und Herr Arts von Staatsschutz, hier entschuldigen Sie bitte meine Wortwahl " leben wohl in einer Phantasiewelt ", die von ihnen so zurecht gerueckt wurde, wie es fuer die Beiden in den Kram passt. Mein Sohn selber war in Moenchengladbach bei einer politischen Veranstaltung dabei, wo auch er auf Herrn Baus traf. Mein Sohn wurde von diesem Menschen des Platzes verwiesen und seine Personalien aufgeschrieben. Auch hier wurde keine Gewaltaktion von Herrn Weber ausgefuehrt. Jetzt moechten Sie sicher auch noch wissen warum ich mich so fuer Herrn Weber einsetze. Kurz: Das Haus Sternstr. 29, in Neuss, war nicht wie vom Staatsschutz behauptet geerbt. Es war die Existensgrundlage von Herrn Weber, seiner Computerfirma, seinen Eltern. Ich war dort als Prokuristin der CWK Computerysteme GmbH taetig. Wir hatten Auszubildende. Nach dem Umbau des Hauses Sternstr. 29, finanziert durch die Stadt- sparkasse Duesseldorf, Investoren siehe Grundbucheintrag Likus/Dollendorf, erfolgte die Vermietung der Rauemlichkeiten mit Mietvertraegen abgeschlossen auf 2 Monate ohne Verlaengerung. Normalerweise haette es bei dieser Vertragsstellung keine Probleme mit den Mietern geben duerfen. (Siehe Urteil Landgericht) Als diese, doch eintrafen, durch Nichtzahlung der Miete (Aufgehetzt durch Behoerden, unterstuetzt durch den WZ Artikel) ging das Spiel (von Seiten der Polizei, die nicht ordnungsgemaess ermittelte, der Justiz, die eine Einstweilige Verfuegung erteilte, die zur Löschung der Firma fuehrte, der Politik die angesprochen, sich genervt, bei der nicht richtigen Wortwahl, sich genoetigt sah), los. Sie koennen mir glauben, ich habe diese Sachen Hautnah miterlebt und habe mich so manches mal gefragt; "Was erzaehlst du deinem Kind ueber so eine Vorgehensweise. Wie sich heute immer mehr bestaetigt beruht alles auf Lug und Trug. Der Ehrliche, Aufrichtige wird gestraft, verleumdet, ggf,in die Klapse gesperrt wenn er den Mund aufmacht und seiner Buergerpflicht nach kommt. Herr Dr. Kohl aber wird, da er sich nicht mehr erinnern kann, nach Paragraph 153 STPO freigesprochen, weil er ja aus seinen Spendengeldern die Strafe abbezahlen kann, ist er auch nicht vorbestraft. Wieviel Steuergelder muessen noch verschwendet werden? Im Falle von Herrn Weber haetten Sie diesen auch entschaedigen koennen anstatt immer weiter auf ihn herum zu hacken. Den Staatsschutz ein- zu schalten - der nicht richtig ermittelt und nur kostet -. Ich bitte Sie, als Rechtsanwalt und gewaehltes Mitglied des Bundes- tages, als Menschenrechtsbeauftragten, sich in diesem Fall einmal wirklich die Muehe zu machen sich Klarheit ueber die Situation zu verschaffen. Seien Sie nachsichtigt bei der von Herrn Weber gewaehlten Wortwahl,wie Sie es auch bei Ihren Kindern sind. Denn Sie haben eine Verplichtung gegenueber uns, dem Volk uebernommen. Nicht jeder kann sich richtig ausdruecken oder schreibt richtig. Nicht jeder kann auf einem Laserdurcker seine Briefe ausdrucken. Aber jeder hat das Recht, nicht vorverurteilt, nicht verleumdet, oder in die Klapse gesperrt zu werden, nur weil er unbequem, nicht passend, ist. Sie als Christ,muessten eigentlich auch die 10 Gebote kennen. Sich daran zu halten ist schon die halbe Wahrheit, denn wer ohne Makel ist, werfe den Ersten Stein. Sollten Sie der Meinung sein, man ist ein Querulant wenn man sich auf das GG beruft, bitte ich Sie, Sie als Neusser, dafuer zu sorgen, dass bei der Abiturzeugnisuebergabe im Quirinus nicht mehr das GG ausgegebe wird. Den das waere dann einfach der blanke Hohn und " Verasche " (Entschuldigung) an unserer Jugend. Sollten Sie auch mein Schreiben nicht ernst nehmen , setzen Sie sich bitte mit Herrn Ufermann vom DIAKONISCHES WERK D.EV.KIRCHE EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE GRACHT 27 41236 MOENCHENGLADBACH RHEYDT D NRW TELE: 02166/94865/1 FAX.: 02166/94865/5 in Verbindung. Ihrer Antwort abwartend verbleibe ich mit freundlichem Gruss Karin Dollendorf ps: Herr Weber ist kein Einzelfall. Auch Herr Likus und ich haben durch diese Vorgehensweise unsere Grundbuchrechtlichen Ansprueche verloren. Der alten Frau Weber wurden die letzten Spargroschen, ihre Alterversorgung genommen. Dafuer hat diese Fraun 2 Kriege durchlebt, sich abgeplackt um am Ende ihre Tage nicht bei ihrer Familie, sondern im Altenheim verbringen zu duerfen. Erst wird zwangsversteigert, dann die grossen Sparkassen befriedigt. Wenn nichts mehr da ist " Pesch gehabt kleiner Mann/Frau ". Das weiss doch jeder " Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei. Grundbucheintraege sind somit auch voellig sinnlos. Oder Mann/Frau ist so pervers, dass sie einen am Boden liegenden Mann, der sowieso alles verloren hat, noch mit Titulierung der eingetragenen Ansprueche quaelt. <
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